FAQs - Häufig gestellte Fragen

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen wichtigen Aspekten des Deutschlandstipendiums.

Seit wann gibt es das Deutschlandstipendium?

Seit dem Sommersemester 2011 fördern der Bund und private Mittelgeber mit dem Deutschlandstipendium leistungsstarke und engagierte Studierende. Bereits drei Viertel aller staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland und mehr als 2.000 Förderer beteiligen sich am neuen Stipendienprogramm.

Welche Ziele verfolgt das Deutschlandstipendium?

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen honorieren und eine neue Stipendienkultur in Deutschland anstoßen. Insbesondere ehemalige Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen sollen angeregt werden, talentierte Studierende mit ihrem Beitrag zu fördern.

Welche Vorteile bringt das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium setzt Anreize für Spitzenleistungen, auf die unser Land im globalen Wettbewerb angewiesen ist, und wirkt zugleich dem Fachkräftemangel entgegen. Es trägt zur Profilbildung der Hochschulen bei und stärkt das Miteinander auch im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschulen unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und ermöglichen ihnen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren. So entstehen auch vor Ort starke Netzwerke, von denen der gesamte Wissenschaftsstandort Deutschland profitiert.

Wer wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement, zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Wie hoch ist die Förderung und wer bezahlt sie?

Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat. Sie ist unabhängig vom sonstigen Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern. Die eine Hälfte übernehmen private Förderer, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird durch die Hochschule ausgezahlt, an der die Stipendiatin bzw. der Stipendiat immatrikuliert ist. Die Mittel vonseiten privater Stifter werben die Hochschulen ein.

Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekannt gemacht. Die teilnehmenden Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus und informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen. Die privaten Mittelgeber können in das Auswahlverfahren einbezogen werden, zum Beispiel als Teilnehmer mit beratender Funktion bei den Sitzungen des Entscheidungsgremiums.

Sind bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten herausragende Leistungen in Schule und Studium entscheidend?

Ja, die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Zusätzlich zählen jedoch auch ein besonderes gesellschaftliches Engagement oder die Überwindung biografischer Hindernisse zu den Auswahlkriterien.

Wie viele Deutschlandstipendien werden vergeben?

Mittelfristig sollen mit dem Deutschlandstipendium bis zu acht Prozent der Studierenden an jeder Hochschule gefördert werden. Die Höchstförderquote pro Hochschule wird dabei Schritt für Schritt angehoben. Seit dem 1. Januar 2012 können Hochschulen bis zu einem Prozent ihrer Studierenden mit einem Deutschlandstipendium fördern, ab 1. August 2013 werden es 1,5 Prozent sein. Durch eine neue Regelung können seit dem Wintersemester 2012/2013 bis zu 1,5 Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Stipendium erhalten, wenn im jeweiligen Bundesland andere Hochschulen ihr Kontingent nicht ausgeschöpft haben. Mehr dazu finden Sie hier: http://www.deutschlandstipendium.de/de/2222.php

Soll das Deutschlandstipendium das BAföG ersetzen?

Nein. Das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Das BAföG als Instrument der Breitenförderung ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Menschen die Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Das Deutschlandstipendium fördert gezielt besonders begabte Studierende. Stipendiatinnen und Stipendiaten können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.

Werden auch ein Zweitstudium oder ein Masterstudiengang gefördert?

Förderungsfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.

Wie beteiligen sich die Hochschulen?

Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Unterstützer an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Sie konkretisieren gegebenenfalls auch die Vorgaben für die Auswahlverfahren und die Kriterien für die Vergabe der Stipendien.

Was leisten private Förderer?

Die privaten Förderer ermöglichen, dass der Stipendiatin oder dem Stipendiaten mindestens ein Jahr lang monatlich 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Förderer trägt davon die Hälfte, also 150 Euro im Monat, die andere Hälfte zahlt der Bund. Ein Stipendium kann sich dabei aus Mitteln mehrerer Stifter zusammensetzen. Die Stifter können außerdem zusätzliche Förderangebote machen, zum Beispiel Praktika, Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen.

Wie beteiligt sich der Bund?

Der Bund übernimmt den gesamten öffentlichen Stipendienanteil. Er bezahlt 150 Euro monatlich pro Stipendium. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Hochschulen bei der Einwerbung der Mittel durch eine Pauschale.

Welche Rolle spielen die Länder?

Viele Bundesländer bieten Studierenden eigene Begabtenförderungsprogramme an. Sie lassen sich mit dem Deutschlandstipendium kombinieren, solange es sich dabei lediglich um eine ideelle Förderung handelt, zum Beispiel durch zusätzliche Kursangebote oder Trainings.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt das Deutschlandstipendium?

Auf dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG), das 2010 in Kraft getreten ist. Die Gesetzestexte und die ausführende Verordnung können hier eingesehen und heruntergeladen werden: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1879.php