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ReichstagsgebäudeMit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung erstmals ein bundesweit gültiges Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, das private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen einbezieht. Begabten Studierenden zahlt der Bund 150 Euro pro Stipendium und Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Beitrag von privater Seite einwirbt. Damit übernimmt der Bund den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil. Wichtige Dokumente rund ums Deutschlandstipendium stehen hier als Download bereit.

  • Gesetzestexte

    Die Gesetzestexte und Verordnungen zum Deutschlandstipendium können Sie hier im vollständigen Wortlaut herunterladen. mehr
    (URL: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1879.php)
  • Infomaterialien und -texte

    Zahlreiche Infomaterialien, zum Teil mit Eindruckmöglichkeit für das eigene Logo (für den Digitaldruck vorbereitet), stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung. Flyer für Hochschulen, Förderer und Studierende können Sie auch per Post beziehen. mehr
    (URL: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1880.php)