(Beginn des Inhalts [zu den inhaltlichen Zusatzinformationen Taste Z, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])
Gesetzestexte
Mit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung erstmals ein bundesweit gültiges Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, das private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen einbezieht. Begabten Studierenden zahlt der Bund 150 Euro pro Stipendium und Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Beitrag von privater Seite einwirbt. Damit übernimmt der Bund den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil. Lesen Sie hier die entsprechenden Gesetzestexte im Wortlaut.
(Ende des Inhalts [zu den inhaltlichen Zusatzinformationen Taste Z, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])
(Beginn der inhaltlichen Zusatzinformationen [zum Inhalt Taste I, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])
Download Gesetzestexte
(Ende der inhaltlichen Zusatzinformationen)
